Wie kann mein Verband Mitglied im Stadtjugendring werden? Mitglied des Stadtjugendring Bremerhaven e. V. kann auf Antrag jede Bremerhavener Jugendorganisation und jede Jugendgruppe werden, die:
sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zu den Grundrechten Freiheit des Gewissens, Freiheit der Person und Freiheit der Gemeinschaft bekennt,
sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zu den Grundrechten: Freiheit des Gewissens, Freiheit der Person und Freiheit der Gemeinschaft bekennt, in ihrem organisatorischen Aufbau demokratisch ist, das heißt, deren Mitglieder die Möglichkeit haben, durch Wahlen und Beschlüsse die Geschicke ihrer Organisation selbst zu lenken,
sich zur aktiven Mitarbeit in den Gremien des Stadtjugendring Bremerhaven e. V. verpflichtet, die Satzung des Stadtjugendring Bremerhaven e. V. anerkennt,
im Stadtgebiet Bremerhaven tätig ist.
Von einzelnen Aufnahmebedingungen kann abgewichen werden, wenn es sich um institutionelle Organisationen handelt, die nicht ausschließlich Jugendarbeit betreiben. Dem Aufnahmeantrag ist eine Satzung der antragstellenden Organisation / Gliederung beizufügen.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzen möchtest, drücke bitte auf 'Akzeptieren'